Ablauf und Angebot: von der Anfrage bis zur fertigen Übersetzung
So entsteht Ihr Angebot und so läuft der Auftrag: Prüfung der Anforderung, Übersetzung, Notar, Apostille und Lieferung bei Hacettepe Übersetzungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Sie senden eine Kopie und nennen die Stelle; wir prüfen zuerst, welche Form dort verlangt wird.
- Das Angebot nennt alle Schritte, die Lieferzeit und den Gesamtbetrag vor Auftragsbeginn.
- Der Betrag richtet sich nach Umfang, Dokumentart, Beglaubigung, Apostille und Versand.
- Sie erhalten eine signierte PDF-Datei und auf Wunsch das Papier per Post.
- Anfrage mit Kopie
- Prüfung der Anforderung
- Angebot mit Frist
- Übersetzung und Prüfung
- Lieferung PDF + Post
Auf dieser Seite sehen Sie, was nach Ihrer Anfrage passiert: wie wir prüfen, wie das Angebot zustande kommt und wann Sie Ihre Übersetzung erhalten. Mit dem Planer oben auf der Seite können Sie vorab sehen, welche Schritte Ihr Fall wahrscheinlich braucht.
Schritt 1: Ihre Anfrage
Sie schicken uns über das Kontaktformular oder per E-Mail eine Kopie Ihres Dokuments. Ein Scan ist am besten, ein gutes Foto genügt für den Anfang. Wichtig sind drei Angaben: die Stelle, bei der Sie das Dokument einreichen, Ihr Termin oder Ihre Frist und die Schreibweise der Namen im Pass. Haben Sie die Unterlagenliste der Behörde, legen Sie sie bei.
Bei mehreren Dokumenten senden Sie bitte alle auf einmal. Oft gehören sie zusammen, etwa Geburtsurkunde, Registerauszug und Scheidungsurteil für eine Eheschließung. Wir können dann die Namen in allen Übersetzungen einheitlich halten und ein gemeinsames Angebot machen.
Schritt 2: Wir prüfen die Anforderung
Bevor wir ein Angebot schreiben, klären wir, welche Form die Stelle verlangt. Genügt eine in der Türkei beglaubigte Übersetzung, oder schreibt die Stelle einen in Deutschland zugelassenen Übersetzer vor? Braucht das Original eine Apostille, und liegt sie schon vor? Reicht vielleicht ein mehrsprachiger Auszug, der gar keine Übersetzung braucht?
Diese Prüfung ist der wichtigste Teil unserer Arbeit. Stellen wir fest, dass unser Weg für Ihre Behörde nicht passt, sagen wir Ihnen das offen. Sie erhalten dann kein Angebot, sondern einen Hinweis, welche Form Sie brauchen. Die Unterschiede erklärt die Seite zur beglaubigten Übersetzung.
Schritt 3: Das Angebot
Das Angebot kommt per E-Mail. Es nennt jeden Schritt einzeln: Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Apostille und Versand, soweit Sie sie brauchen. Dazu kommen die Lieferzeit und der Gesamtbetrag. Feste Preislisten veröffentlichen wir nicht, weil die Fälle zu verschieden sind. Diese Faktoren bestimmen den Betrag:
- der Umfang des Dokuments und der Anteil an Fachsprache,
- die verlangte Form, also mit oder ohne notarielle Beglaubigung,
- die Apostille, wenn wir sie für Sie einholen,
- die Versandart und die Frist.
Die Gebühren des Notars richten sich nach dem türkischen Tarif. Wir nennen sie im Angebot getrennt, damit Sie sehen, welcher Teil an den Notar geht.
| Schritt | Ihre Aufgabe | Unsere Aufgabe | Übliche Dauer |
|---|---|---|---|
| Anfrage | Kopie, Stelle und Termin senden | Eingang bestätigen | Am selben Tag |
| Prüfung | Rückfragen beantworten | Anforderung der Stelle klären | Meist innerhalb eines Werktags |
| Angebot | Zusagen | Schritte, Frist, Betrag nennen | Mit der Prüfung |
| Übersetzung | Erreichbar bleiben | Übersetzen, gegenlesen | 1–3 Werktage |
| Beglaubigung, Apostille | Original bereitstellen, falls nötig | Notar und Behörde | Je nach Stelle |
| Lieferung | Empfang bestätigen | PDF senden, Post aufgeben | Postlaufzeit kommt hinzu |
Schritt 4: Übersetzung und Prüfung
Nach Ihrer Zusage beginnen wir. Der Übersetzer überträgt das Dokument vollständig, eine zweite Person liest gegen das Original, und Namen und Zahlen werden gesondert abgeglichen. Kommt dabei eine Frage auf, etwa zu einem unleserlichen Stempel, melden wir uns kurz bei Ihnen. Die Prüfschritte im Einzelnen stehen auf der Seite zu Qualität und Vorgehen.
Brauchen Sie eine notarielle Beglaubigung, geht die fertige Übersetzung danach zum Notar. Soll sie in Deutschland verwendet werden, folgt die Apostille. Für die Apostille auf dem türkischen Original brauchen wir das Original selbst oder eine Person, die es in der Türkei zum Amt bringt.
Schritt 5: Lieferung
Sie erhalten zuerst eine signierte PDF-Datei per E-Mail. Prüfen Sie bitte gleich die Namen und Daten. Brauchen Sie das Papier, schicken wir es mit Sendungsverfolgung an Ihre Adresse in Deutschland. Die Sendungsnummer bekommen Sie per E-Mail.
Ein Beispiel aus der Praxis
Frau K. lebt in Hannover und will heiraten. Ihr Verlobter ist türkischer Staatsangehöriger und war schon einmal verheiratet. Das Standesamt nennt im Vorgespräch drei Dokumente: Geburtsauszug, vollständigen Registerauszug und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk. Sie schickt uns Scans aller drei Dokumente und die Liste des Standesamts.
Bei der Prüfung zeigt sich: Der Geburtsauszug liegt als mehrsprachiger Formül A vor und braucht keine Übersetzung. Registerauszug und Urteil müssen übersetzt werden, das Urteil braucht vorher die Apostille der Justizkommission. Das Standesamt nimmt laut Liste eine beglaubigte Übersetzung aus der Türkei an. Frau K. erhält ein Angebot für zwei Übersetzungen mit Beglaubigung und Apostille. Der Bruder des Verlobten bringt das Urteil in Ankara zur Justizkommission, danach beginnt die Übersetzung.
Nach der Lieferung
Bewahren Sie die PDF-Datei auf, auch wenn Sie das Papier eingereicht haben. Viele Behörden behalten das Papier, und für ein späteres Verfahren brauchen Sie dann eine weitere Ausfertigung. Eine zusätzliche Ausfertigung derselben Übersetzung ist schneller erstellt als eine neue Übersetzung.
Haben Sie wenig Zeit, lesen Sie die Seite zur Eilübersetzung. Dort steht, welche Schritte sich verkürzen lassen. Ihre Anfrage stellen Sie über das Kontaktformular.
Meinen Behördengang planen
Wählen Sie Ihr Dokument und die Stelle, bei der Sie es einreichen: Das Werkzeug zeigt die Schritte, die richtige Reihenfolge und eine ungefähre Dauer.
Häufige Fragen
Warum stehen keine Preise auf der Seite?
Weil Umfang, Form und Zusatzschritte von Fall zu Fall stark abweichen. Sie erhalten vor Beginn ein Angebot mit Gesamtbetrag und allen Schritten.
Ist das Angebot verbindlich?
Ja, für die genannten Schritte und Dokumente. Kommt später ein weiteres Dokument hinzu, erhalten Sie dafür ein ergänzendes Angebot.
Muss ich das Original schicken?
Für die Übersetzung nicht. Für eine Apostille auf dem türkischen Original muss das Original in der Türkei bei der zuständigen Stelle vorliegen.
Was zeigt der Planer oben auf der Seite?
Er zeigt die üblichen Schritte und eine ungefähre Dauer für Ihre Kombination aus Dokument und Stelle. Er ersetzt nicht die Unterlagenliste der Behörde.
Wie bezahle ich?
Die Zahlungswege nennen wir mit dem Angebot. Wir beginnen mit der Übersetzung, sobald Sie das Angebot bestätigt haben.