Aufenthaltstitel: türkische Dokumente für die Ausländerbehörde
Welche türkischen Urkunden die Ausländerbehörde für Aufenthaltstitel und Verlängerung verlangt und in welcher Form. Hacettepe Übersetzungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Ausländerbehörde will vor allem Nachweise zu Familienstand und Verwandtschaft.
- Formül A und Formül B werden oft ohne Übersetzung angenommen; ein Nüfus kayıt örneği braucht eine.
- Ob eine Übersetzung aus der Türkei genügt, ist von Behörde zu Behörde verschieden.
- Stellen Sie einen Verlängerungsantrag rechtzeitig, auch wenn noch Unterlagen fehlen.
- Liste der Behörde holen
- Urkunden in der Türkei
- Apostille, falls verlangt
- Übersetzung
- Termin wahrnehmen
Ob Sie eine erste Aufenthaltserlaubnis beantragen, einen Titel verlängern oder eine Niederlassungserlaubnis anstreben: Die Ausländerbehörde fragt fast immer nach türkischen Urkunden. Diese Seite zeigt, welche Dokumente häufig verlangt werden und in welcher Form Sie sie vorlegen.
Wofür die Ausländerbehörde türkische Urkunden braucht
Die Ausländerbehörde prüft Identität, Familienstand und Verwandtschaft. Für einen Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung muss sie wissen, dass Sie verheiratet sind oder dass ein Kind von Ihnen abstammt. Für eine Niederlassungserlaubnis prüft sie oft, ob sich der Familienstand seit dem letzten Titel geändert hat. Die Nachweise dafür stammen bei türkischen Staatsangehörigen aus dem türkischen Personenstandsregister.
Wie die Behörde heißt, hängt vom Ort ab. In Berlin ist es das Landesamt für Einwanderung, in vielen Städten die Ausländerabteilung der Stadtverwaltung, in Landkreisen das Landratsamt oder die Kreisverwaltung. Jede dieser Behörden kann eigene Listen und Formvorgaben haben.
Häufig verlangte Dokumente
| Anliegen | Türkisches Dokument | Hinweis zur Form |
|---|---|---|
| Nachweis der Ehe | Formül B oder Heiratsurkunde | Formül B oft ohne Übersetzung |
| Nachweis der Abstammung | Formül A des Kindes | Formül A oft ohne Übersetzung |
| Familienverhältnisse insgesamt | Nüfus kayıt örneği | Übersetzung nötig, oft mit Apostille |
| Frühere Ehe beendet | Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk | Übersetzung, Apostille der Justizkommission |
| Sorgerecht für ein Kind | Sorgerechtsentscheidung (velayet kararı) | Übersetzung, Apostille der Justizkommission |
| Namensänderung | Gerichtsentscheidung oder Registerauszug | Übersetzung, Apostille |
Die Tabelle nennt Beispiele. Welche Unterlagen Ihre Behörde verlangt, steht auf ihrer Liste oder in der Einladung zum Termin. Fehlt dort eine Angabe zur Form, fragen Sie nach, bevor Sie übersetzen lassen.
Welche Übersetzung die Ausländerbehörde annimmt
Hier gibt es keine bundesweit einheitliche Praxis. Manche Ausländerbehörden schreiben eine Übersetzung durch einen in Deutschland zugelassenen Übersetzer vor. Andere nehmen eine notariell beglaubigte Übersetzung aus der Türkei mit Apostille an. Wieder andere verlangen für bestimmte Urkunden gar keine Übersetzung, weil sie den mehrsprachigen Auszug lesen können.
Prüfen Sie deshalb zuerst, ob ein mehrsprachiger Auszug genügt. Formül A und Formül B erhalten Sie beim nüfus müdürlüğü in der Türkei oder über das türkische Konsulat in Deutschland. Brauchen Sie einen vollständigen nüfus kayıt örneği, ist eine Übersetzung nötig. Was die verschiedenen Formen bedeuten, erklärt die Seite zur beglaubigten Übersetzung. Den Registerauszug selbst beschreibt die Seite zum Nüfus kayıt örneği.
Besonderheiten für türkische Staatsangehörige
Für türkische Staatsangehörige gilt neben dem Aufenthaltsgesetz das Assoziationsrecht zwischen der Europäischen Union und der Türkei. Aus dem Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates können sich für Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen eigene Aufenthaltsrechte ergeben. Ob das bei Ihnen zutrifft, prüft die Ausländerbehörde. Bei Fragen helfen Migrationsberatungsstellen oder ein Anwalt für Aufenthaltsrecht.
Für die Übersetzung ändert das wenig. Auch bei einem Recht aus dem Assoziationsrecht verlangt die Behörde Nachweise zu Ehe, Abstammung und Familienstand, und dafür gelten dieselben Formfragen.
Kinder, die in Deutschland geboren sind
Wird Ihr Kind in Deutschland geboren, stellt das deutsche Standesamt die Geburtsurkunde aus. Für die Ausländerbehörde braucht diese Urkunde keine Übersetzung. Soll das Kind auch im türkischen Register stehen, melden Sie die Geburt beim türkischen Konsulat. Erst danach erscheint das Kind im nüfus kayıt örneği der Eltern. Fehlt die Eintragung, kann das bei späteren Anträgen zu Rückfragen führen, weil die türkischen und die deutschen Unterlagen nicht zusammenpassen.
Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt
Für einen unbefristeten Titel prüft die Behörde vor allem deutsche Nachweise: Rentenversicherung, Einkommen, Sprachkenntnisse, Wohnraum. Türkische Urkunden spielen hier eine kleinere Rolle. Sie werden wichtig, wenn sich seit dem letzten Titel der Familienstand geändert hat, etwa durch Heirat, Scheidung oder die Geburt eines Kindes in der Türkei. Dann reichen Sie die neue Urkunde mit Übersetzung ein.
Verlängerung rechtzeitig beantragen
Läuft Ihr Titel bald ab, stellen Sie den Antrag auf Verlängerung vor dem Ablaufdatum. Das gilt auch, wenn noch ein türkisches Dokument fehlt. Bei rechtzeitiger Antragstellung stellt die Behörde in der Regel eine Fiktionsbescheinigung aus, die Ihren Aufenthalt bis zur Entscheidung sichert (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Das fehlende Dokument reichen Sie nach.
Für die Planung hilft ein Blick auf die Engpässe. Die Übersetzung ist meist schnell erledigt; länger dauert es, ein Original aus der Türkei mit Apostille zu bekommen. Hinweise dazu stehen auf der Seite zur Eilübersetzung.
Vor dem Termin prüfen
- Stimmen die Namen in allen Urkunden und Übersetzungen mit Ihrem Pass überein, oder ist die Abweichung erklärt?
- Ist jede Urkunde aktuell genug? Manche Behörden wollen Auszüge, die nicht älter als sechs Monate sind.
- Liegt bei Urteilen der Rechtskraftvermerk vor und ist er mit übersetzt?
- Haben Sie die Originale dabei, falls die Behörde sie sehen will?
Ändert sich Ihr Familienstand durch Heirat, etwa beim Standesamt in Deutschland, lesen Sie auch die Seite zur Heirat mit einem türkischen Partner. Für eine Einschätzung Ihrer Unterlagen schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Häufige Fragen
Nimmt die Ausländerbehörde Formül B ohne Übersetzung an?
Oft ja, weil der Auszug mehrsprachig ist. Manche Behörden wollen trotzdem eine Übersetzung oder einen vollständigen Registerauszug. Die Liste Ihrer Behörde entscheidet.
Brauche ich für die Verlängerung neue Urkunden?
Nur wenn sich etwas geändert hat oder die Behörde aktuelle Nachweise verlangt. Urkunden, die schon in Ihrer Akte liegen, müssen Sie meist nicht erneut einreichen.
Was ist eine Fiktionsbescheinigung?
Eine Bescheinigung, dass Ihr bisheriger Aufenthalt bis zur Entscheidung über den Antrag fortgilt. Sie setzt voraus, dass Sie den Antrag vor Ablauf des Titels gestellt haben.
Gilt das Assoziationsrecht für alle türkischen Staatsangehörigen?
Nein, nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa nach einer Zeit ordnungsgemäßer Beschäftigung. Die Ausländerbehörde oder eine Beratungsstelle prüft das im Einzelfall.
Kann ich Dokumente vom e-Devlet einreichen?
Manche Behörden nehmen Barcode-Dokumente an, weil sich der Prüfcode online kontrollieren lässt. Andere verlangen ein Dokument mit Unterschrift und Apostille. Fragen Sie vorher.