Apostille zwischen Türkei und Deutschland: wer sie ausstellt
Apostille für türkische und deutsche Urkunden: zuständige Stelle in beiden Ländern, Reihenfolge mit der Übersetzung, typische Fehler. Hacettepe Übersetzungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwischen der Türkei und Deutschland ersetzt die Apostille die Legalisation durch die Botschaft.
- Türkei: Valilik oder Kaymakamlık für Verwaltungs- und Notarurkunden, Justizkommission für Urteile.
- Deutschland: Landgerichtspräsident, Landesbehörde oder Bundesverwaltungsamt, je nach Urkunde.
- Die Apostille gehört auf das Original, bevor die Übersetzung angefertigt wird.
- Art der Urkunde bestimmen
- Zuständige Stelle finden
- Original vorlegen
- Apostille prüfen
- Danach übersetzen
Die Apostille ist ein Vermerk, der die Echtheit einer Unterschrift auf einer öffentlichen Urkunde bestätigt. Zwischen der Türkei und Deutschland ersetzt sie die frühere Legalisation durch die Botschaft. Diese Seite zeigt, welche Stelle in welchem Land zuständig ist und an welcher Stelle im Ablauf die Apostille steht.
Was eine Apostille bestätigt
Die Apostille bestätigt drei Dinge: dass die Unterschrift echt ist, in welcher Eigenschaft die unterzeichnende Person gehandelt hat und, falls vorhanden, dass das Siegel echt ist. Über den Inhalt der Urkunde sagt sie nichts. Eine Apostille auf einer türkischen Geburtsurkunde bestätigt also die Unterschrift des Standesbeamten, nicht das Geburtsdatum.
Grundlage ist das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961. Deutschland und die Türkei sind seit Jahrzehnten Vertragsstaaten. Eine Legalisation durch das Konsulat, wie sie für Staaten außerhalb des Übereinkommens nötig ist, entfällt zwischen beiden Ländern. Die Apostille hat ein festes Muster mit zehn nummerierten Feldern. Auf türkischen Apostillen stehen die Feldbezeichnungen meist auf Türkisch und Französisch, manchmal auch auf Englisch.
Zuständige Stellen in der Türkei
In der Türkei richtet sich die Zuständigkeit nach der Art der Urkunde. Für Verwaltungsurkunden wie Personenstandsauszüge, Schulzeugnisse oder Bescheinigungen von Ministerien ist das Amt des Provinzgouverneurs (valilik) oder des Kreisgouverneurs (kaymakamlık) zuständig. Dasselbe gilt für jede notarielle Urkunde, also auch für die notarielle Beglaubigung einer Übersetzung.
Gerichtsentscheidungen wie Scheidungsurteile apostilliert dagegen die Justizkommission (adalet komisyonu başkanlığı) am zuständigen Gerichtsstandort. Vorgelegt wird das Original des Urteils mit dem Vermerk über die Rechtskraft (kesinleşme şerhi). Wer ein Urteil zur valilik bringt, wird dort meist weggeschickt, und umgekehrt.
Zuständige Stellen in Deutschland
In Deutschland ist die Lage vielfältiger, weil die Länder die Zuständigkeit selbst regeln. Für Urkunden der Gerichte und für notarielle Urkunden ist in der Regel der Präsident des Landgerichts zuständig, in dessen Bezirk die Urkunde ausgestellt wurde. Für Personenstandsurkunden und andere Verwaltungsurkunden bestimmt jedes Land eine eigene Stelle, etwa ein Regierungspräsidium, eine Bezirksregierung oder ein Landesverwaltungsamt. Für Urkunden von Bundesbehörden ist das Bundesverwaltungsamt zuständig.
Welche Stelle für Ihre Urkunde gilt, nennt Ihnen die ausstellende Behörde. Das Standesamt, das Ihre Geburtsurkunde ausstellt, weiß in der Regel, wohin Sie damit gehen müssen.
| Urkunde | Ausstellungsland | Zuständig für die Apostille |
|---|---|---|
| Nüfus kayıt örneği, Geburtsauszug | Türkei | Valilik oder kaymakamlık |
| Diplom einer staatlichen Hochschule | Türkei | Valilik oder kaymakamlık |
| Notarielle Urkunde, beglaubigte Übersetzung | Türkei | Valilik oder kaymakamlık |
| Scheidungsurteil, Gerichtsbeschluss | Türkei | Adalet komisyonu başkanlığı |
| Geburts- oder Eheurkunde | Deutschland | Landesbehörde, je nach Bundesland |
| Gerichtsbeschluss, Notarurkunde | Deutschland | Präsident des Landgerichts |
| Urkunde einer Bundesbehörde | Deutschland | Bundesverwaltungsamt |
Die Apostille im Ablauf
Der übliche Ablauf für ein türkisches Dokument, das nach Deutschland geht, hat zwei Stufen. Zuerst kommt die Apostille auf das Original. Dann folgt die Übersetzung, die den Text der Apostille mit wiedergibt. Lässt die deutsche Stelle eine in der Türkei beglaubigte Übersetzung zu, kommt auf die notarielle Beglaubigung der Übersetzung eine zweite Apostille. Man spricht dann von einer doppelten Apostille. Manche deutsche Stellen verlangen nur die erste, andere beide. Mehr dazu steht auf der Seite zur notariellen Übersetzung in der Türkei.
Für deutsche Dokumente in der Türkei gilt das Spiegelbild: deutsche Apostille auf das Original, dann Übersetzung und notarielle Beglaubigung in der Türkei. Weil der türkische Notar im Verwendungsland beglaubigt, braucht die Übersetzung keine zweite Apostille. Den ganzen Weg beschreibt die Seite zur Übersetzung Deutsch–Türkisch.
Die Apostille prüfen, bevor Sie übersetzen lassen
Werfen Sie einen kurzen Blick auf die Apostille, sobald Sie sie in der Hand haben. Jede Apostille enthält dieselben zehn Felder: das Land, den Namen der Person, die die Urkunde unterschrieben hat, deren Eigenschaft, die Angabe zum Siegel, Ort und Datum der Apostille, die ausstellende Stelle, eine Nummer, das Siegel und die Unterschrift dieser Stelle. Prüfen Sie vor allem zwei Dinge.
- Stimmt der Name in Feld 2 mit der Unterschrift auf Ihrer Urkunde überein? Eine Apostille, die sich auf eine andere Seite bezieht, hilft nicht.
- Ist die Apostille fest mit der Urkunde verbunden oder direkt auf ihr angebracht? Lose Blätter werden oft nicht angenommen.
Fällt Ihnen etwas auf, lassen Sie es korrigieren, bevor die Übersetzung beginnt. Eine Übersetzung, die eine fehlerhafte Apostille wiedergibt, muss sonst später neu angefertigt werden.
Typische Fehler
- Eine einfache Fotokopie soll apostilliert werden. Das geht nicht, es braucht das Original oder eine von der Stelle neu ausgestellte Urkunde.
- Die Apostille wird nach der Übersetzung eingeholt. Die Übersetzung erwähnt sie dann nicht.
- Ein Urteil wird ohne Rechtskraftvermerk vorgelegt. Die Justizkommission apostilliert dann in der Regel nicht.
- Für einen mehrsprachigen CIEC-Auszug wird eine Apostille beantragt, obwohl die deutsche Stelle ihn oft ohne Apostille annimmt.
Leben Sie in Deutschland und liegt das Original in der Türkei, kann ein Angehöriger es zur valilik bringen. Manche Schalter verlangen dafür eine Vollmacht. Fragen Sie vorab nach, damit der Weg nicht umsonst ist. Ist die Zeit knapp, finden Sie Hinweise auf der Seite zur Eilübersetzung.
Häufige Fragen
Brauche ich zwischen der Türkei und Deutschland noch eine Legalisation?
Nein. Beide Staaten sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens. Die Apostille ersetzt die Legalisation durch Botschaft oder Konsulat.
Bestätigt die Apostille, dass der Inhalt stimmt?
Nein. Sie bestätigt nur die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft der unterzeichnenden Person und gegebenenfalls das Siegel.
Wer apostilliert ein türkisches Scheidungsurteil?
Die Justizkommission (adalet komisyonu başkanlığı) am zuständigen Gericht. Vorgelegt wird das Original mit Rechtskraftvermerk.
Kann ein Verwandter in der Türkei die Apostille für mich holen?
Häufig ja, wenn er das Original vorlegt. Einige Schalter verlangen eine Vollmacht. Fragen Sie bei der valilik oder kaymakamlık nach.
Braucht ein Formül-A-Auszug eine Apostille?
Mehrsprachige Auszüge nach dem CIEC-Übereinkommen nehmen deutsche Stellen meist ohne Apostille an. Einige Behörden fragen trotzdem danach. Prüfen Sie die Liste der Stelle.