Übersetzung Deutsch–Türkisch für türkische Behörden und Konsulate
Deutsche Geburts-, Heirats- oder Scheidungsurkunde für Konsulat, Nüfus oder Gericht in der Türkei: Apostille, Übersetzung, notarielle Beglaubigung.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine deutsche Urkunde für die Türkei bekommt zuerst die deutsche Apostille, dann die Übersetzung.
- In der Türkei ist die Übersetzung eines yeminli tercüman mit notarieller Beglaubigung die übliche Form.
- Das türkische Konsulat in Deutschland kann eigene Regeln haben: Lesen Sie seine Seite vorab.
- Internationale Urkunden des deutschen Standesamts ersparen oft die Übersetzung.
- Aktuelle Urkunde besorgen
- Deutsche Apostille
- Übersetzung ins Türkische
- Notarielle Beglaubigung
- Bei der Stelle einreichen
Sie möchten eine in Deutschland geschlossene Ehe in der Türkei eintragen lassen, eine Scheidung melden oder ein Kind an einer türkischen Hochschule anmelden? Dann muss eine deutsche Urkunde bei einer türkischen Stelle wirken. Diese Seite beschreibt die Reihenfolge vom Original bis zur Einreichung.
Welche türkischen Stellen beteiligt sind
Vier Arten von Stellen bekommen die meisten dieser Unterlagen. Das türkische Generalkonsulat, das für Ihren Wohnort zuständig ist, trägt Geburten, Ehen und Scheidungen türkischer Staatsangehöriger ein. In der Türkei führt das Standesamt (nüfus müdürlüğü) das Personenstandsregister. Türkische Familiengerichte prüfen die Anerkennung ausländischer Urteile, wenn der Weg über die Verwaltung nicht offensteht. Hochschulen und der Hochschulrat (YÖK) prüfen deutsche Abschlüsse.
Jede dieser Stellen hat eigene Vorgaben zur Form. Die Konsulate veröffentlichen ihre Listen meist auf ihrer Internetseite. Läuft Ihr Fall über ein Konsulat, lesen Sie zuerst die Seite zu Dokumenten für das türkische Konsulat.
Erster Schritt: die deutsche Apostille
Deutschland und die Türkei sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens von 1961. Eine deutsche öffentliche Urkunde für die Türkei braucht daher eine Apostille, keine Legalisation durch die Botschaft. Wer die Apostille ausstellt, hängt von der Urkunde und vom Bundesland ab. Für Urkunden der Gerichte und Notare ist meist der Präsident des Landgerichts zuständig, für Urkunden der Standesämter je nach Land etwa ein Regierungspräsidium, eine Bezirksregierung oder ein Landesverwaltungsamt. Urkunden von Bundesbehörden versieht das Bundesverwaltungsamt.
Die Apostille kommt auf das Original oder auf eine Urkunde, die die ausstellende Stelle neu ausgibt, zum Beispiel eine frische Geburtsurkunde vom Standesamt. Eine einfache Kopie kann nicht apostilliert werden. Einzelheiten stehen auf der Seite zur Apostille und Legalisation.
Zweiter Schritt: die Übersetzung ins Türkische
In der Türkei ist folgende Form am weitesten verbreitet: Ein vereidigter Übersetzer (yeminli tercüman) übersetzt, und der Notar, bei dem er seinen Eid abgelegt hat, beglaubigt die Übersetzung. Die Beglaubigung bestätigt Person und Unterschrift des Übersetzers. Türkische Behörden nehmen diese Form im Allgemeinen an.
So läuft es praktisch ab: Sie schicken uns einen Scan der apostillierten Urkunde. Wir übersetzen alles, auch den Apostillentext und die Randvermerke. Der Notar beglaubigt die Übersetzung, die mit einer Kopie der deutschen Urkunde verbunden wird. Sie erhalten eine PDF-Datei und das Papier per Post, wenn die Stelle es verlangt.
Bleibt die Übersetzung in der Türkei, genügt die notarielle Beglaubigung meist. Eine zweite Apostille ist dann nicht nötig, denn das Dokument wird im selben Land verwendet, in dem der Notar beglaubigt hat.
Häufige Urkunden und worauf Sie achten sollten
| Urkunde | Türkische Stelle | Worauf achten |
|---|---|---|
| Geburtsurkunde | Konsulat, nüfus müdürlüğü | Internationale Urkunde oder deutsche Urkunde mit Apostille |
| Eheurkunde | Konsulat, nüfus müdürlüğü | Namen nach der Eheschließung, Ehename |
| Scheidungsbeschluss | Konsulat, Familiengericht in der Türkei | Rechtskraftvermerk auf dem Beschluss |
| Zeugnis, Bachelor- oder Masterurkunde | Hochschule, YÖK | Urkunde und Notenauszug zusammen übersetzen |
| Führungszeugnis | Arbeitgeber, türkische Behörde | Zeugnis zur Vorlage im Ausland, aktuelles Datum |
Bei Namen liegt das Problem hier umgekehrt. Eine deutsche Urkunde kann mehrere Vornamen, einen Geburtsnamen und einen Ehenamen nennen. Das türkische Register kennt dagegen feste Felder. Die Übersetzung gibt die deutsche Urkunde genau wieder. Weicht die Form im türkischen Register ab, sagen Sie es uns gleich: Konsulat oder nüfus müdürlüğü fordern dann eher ein ergänzendes Dokument an, statt die Eintragung abzulehnen.
Internationale Urkunden: oft ohne Übersetzung
Deutschland und die Türkei wenden ein CIEC-Übereinkommen über mehrsprachige Auszüge aus Personenstandsbüchern an. Deutsche Standesämter stellen deshalb auf Antrag eine „internationale“ Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde aus. Die Felder sind in mehreren Sprachen beschriftet, auch auf Türkisch.
Für die Eintragung einer Geburt oder Ehe beim Konsulat reicht diese Urkunde häufig ohne Übersetzung und ohne Apostille. Sie enthält aber nicht alle Angaben einer vollständigen Urkunde. Fragt die türkische Stelle nach einer beglaubigten Abschrift aus dem Register, genügt der mehrsprachige Auszug nicht. Klären Sie das, bevor Sie beim Standesamt bestellen.
Der deutsche Scheidungsbeschluss
Ein deutscher Scheidungsbeschluss für die Türkei braucht den Nachweis, dass er rechtskräftig ist. Das ist der Rechtskraftvermerk des Familiengerichts auf der Ausfertigung. Danach kommt die Apostille des Landgerichtspräsidenten, dann die Übersetzung. Ob die Eintragung in der Türkei über das Konsulat genügt oder ein Gerichtsverfahren nötig ist, erklärt die Seite zur Anerkennung von Scheidungen zwischen Türkei und Deutschland.
Wir übersetzen den Beschluss vollständig, einschließlich der Gründe, sofern die Stelle nicht ausdrücklich einen Auszug annimmt. Deutsche Gerichtsnamen geben wir mit einer türkischen Entsprechung wieder und setzen den deutschen Namen in Klammern.
Nach der Eintragung: Register und Namen
Trägt das Konsulat eine Ehe oder eine Geburt ein, leitet es die Daten an das zentrale Personenstandsregister in der Türkei weiter. Bis der neue Stand in einem Auszug aus e-Devlet erscheint, können einige Wochen vergehen. Brauchen Sie danach einen aktuellen nüfus kayıt örneği, etwa für die Einbürgerung in Deutschland, warten Sie die Aktualisierung ab. Sonst fehlt die neue Eintragung, und die deutsche Behörde fragt nach.
Beim Ehenamen lohnt ein Blick auf beide Rechtsordnungen. Das deutsche Standesamt trägt den Namen ein, den Sie bei der Eheschließung bestimmt haben. Das türkische Namensrecht folgt eigenen Regeln, die sich in den letzten Jahren durch Gerichtsentscheidungen verändert haben. Fragen Sie das Konsulat, wie Ihr Name im türkischen Register erscheinen wird, bevor Sie Pass oder Personalausweis neu beantragen.
Häufige Fragen
Braucht eine deutsche Geburtsurkunde für das Konsulat eine Apostille?
Bei einer gewöhnlichen deutschen Urkunde meist ja. Eine internationale Urkunde nach dem CIEC-Muster nimmt das Konsulat oft ohne Apostille und ohne Übersetzung an. Prüfen Sie die Liste des Konsulats.
Wer stellt in Deutschland die Apostille aus?
Das hängt von der Urkunde und vom Bundesland ab. Für Gerichts- und Notarurkunden ist oft der Landgerichtspräsident zuständig, für Personenstandsurkunden eine Landesbehörde. Ihr Standesamt nennt Ihnen die Stelle.
Nimmt die Türkei eine Übersetzung aus Deutschland an?
Eine Übersetzung eines in Deutschland zugelassenen Übersetzers mit Apostille kann angenommen werden. Viele türkische Stellen bevorzugen in der Praxis eine Übersetzung, die ein türkischer Notar beglaubigt hat.
Übersetzt das Konsulat selbst?
Manche Konsulate bieten Übersetzungen oder Beglaubigungen an. Die Bedingungen unterscheiden sich von Ort zu Ort. Lesen Sie die Seite Ihres Generalkonsulats.
Kann ich zuerst übersetzen und später apostillieren lassen?
Besser nicht. Die Übersetzung soll den Apostillentext enthalten. Kommt die Apostille später, muss die Übersetzung ergänzt oder neu angefertigt werden.