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Türkische Geburtsurkunde übersetzen: Formül A, Auszug und Apostille

Welche türkische Geburtsurkunde deutsche Behörden meinen, wann Formül A ohne Übersetzung genügt und wie Sie den Auszug richtig beschaffen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Geburtsurkunde im deutschen Sinn gibt es in der Türkei nicht; es gibt Auszüge aus dem Register.
  • Der mehrsprachige Formül A wird in Deutschland oft ohne Übersetzung angenommen.
  • Den Auszug stellt jedes türkische Standesamt aus, im Ausland das türkische Konsulat.
  • Ältere Einträge haben manchmal ein berichtigtes oder nur teilweise bekanntes Geburtsdatum.
Die Schritte
Die Schritte1Verlangte Formerfragen2Formül A oderAuszug holen3Apostille, fallsnötig4Übersetzenlassen5Bei der Stellevorlegen
  1. Verlangte Form erfragen
  2. Formül A oder Auszug holen
  3. Apostille, falls nötig
  4. Übersetzen lassen
  5. Bei der Stelle vorlegen

Standesamt, Ausländerbehörde, Familienkasse oder Rentenversicherung: Viele deutsche Stellen fragen nach Ihrer „Geburtsurkunde“. Für Menschen, die in der Türkei geboren sind, ist das weniger eindeutig, als es klingt. Diese Seite zeigt, welche türkischen Dokumente in Frage kommen und welches Sie wofür brauchen.

Warum es keine „Geburtsurkunde“ im deutschen Sinn gibt

In Deutschland stellt das Standesamt des Geburtsorts eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister aus. In der Türkei werden alle Personenstandsdaten in einem zentralen elektronischen Register geführt. Jedes türkische Standesamt (nüfus müdürlüğü) kann daraus Auszüge erstellen, unabhängig vom Geburtsort. Was deutsche Stellen „Geburtsurkunde“ nennen, ist deshalb in der Praxis einer von mehreren Auszügen.

Keine Geburtsurkunde ist dagegen die Geburtsbescheinigung des Krankenhauses. Sie dient in der Türkei nur als Grundlage für die Eintragung ins Register. Deutsche Stellen nehmen sie als Nachweis der Geburt in der Regel nicht an.

Die drei üblichen Dokumente

Türkische Nachweise zur Geburt und ihre Verwendung in Deutschland
DokumentInhaltÜbersetzung nötig?
Formül A (mehrsprachiger Geburtsauszug)Name, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, ElternMeist nicht
Geburtsauszug aus dem Register (doğum kayıt örneği)Daten zur Geburt, oft mit RegisterangabenJa
Nüfus kayıt örneğiGeburt und alle weiteren Ereignisse, FamilieJa

Für die meisten Zwecke ist Formül A die beste Wahl. Er beruht auf einem Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen. Die Feldbezeichnungen stehen in mehreren Sprachen, auch auf Deutsch. Deutsche Stellen lesen ihn deshalb meist ohne Übersetzung, und eine Apostille ist in der Regel nicht nötig.

Brauchen Sie dagegen auch Angaben zu Familienstand oder Geschwistern, verlangt die Stelle den nüfus kayıt örneği. Ihn beschreibt die Seite zum Nüfus kayıt örneği ausführlich.

Wo Sie den Auszug bekommen

In der Türkei stellt jedes nüfus müdürlüğü den Auszug aus. Leben Sie in Deutschland, können Sie ihn beim türkischen Generalkonsulat beantragen, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Einige Auszüge gibt es auch über das Portal e-Devlet, mit Barcode und Prüfcode. Ob die deutsche Stelle ein solches Barcode-Dokument annimmt, fragen Sie vorher. Manche Stellen wollen ein Dokument mit Unterschrift und Stempel des Amtes.

Lassen Sie den Auszug nicht zu früh ausstellen. Viele deutsche Behörden verlangen Auszüge, die höchstens sechs Monate alt sind, manche sogar drei. Bei einer Eheschließung ist die Frist besonders wichtig; mehr dazu steht auf der Seite zur Heirat mit einem türkischen Partner.

Wenn das Geburtsdatum Fragen aufwirft

Bei älteren Registereinträgen kommt es vor, dass das Geburtsdatum später durch ein Gericht berichtigt wurde. Manchmal war bei der Eintragung nur das Geburtsjahr bekannt. Deutsche Unterlagen wie Aufenthaltstitel oder Rentenversicherungsausweis zeigen dann ein anderes Datum als der aktuelle türkische Auszug.

Für die Rentenversicherung gilt grundsätzlich das Geburtsdatum, das Sie zuerst gegenüber einem deutschen Sozialleistungsträger angegeben haben (§ 33a SGB I). Eine spätere Berichtigung in der Türkei ändert das nur in Ausnahmefällen. Andere Stellen wie Standesamt oder Einbürgerungsbehörde arbeiten mit dem aktuellen Registerstand, brauchen aber die Gerichtsentscheidung über die Berichtigung, um die Abweichung nachzuvollziehen. Wie das bei der Einbürgerung aussieht, beschreibt die Seite zur Einbürgerung.

Apostille und Übersetzung

Verlangt die deutsche Stelle einen Auszug mit Apostille, kommt sie in der Türkei von der valilik oder kaymakamlık. Die Apostille kommt auf den Auszug, bevor er übersetzt wird. Ein Auszug, den das Konsulat in Deutschland ausgestellt hat, folgt teilweise eigenen Regeln; fragen Sie die deutsche Stelle, ob sie ihn ohne Apostille annimmt. Welche Stelle in der Türkei wofür zuständig ist, steht auf der Seite zur Apostille zwischen Türkei und Deutschland.

In der Übersetzung geben wir Namen, Orte und Daten genau wie im Auszug wieder. Den Geburtsort übernehmen wir mit Provinz und Kreis, zum Beispiel „Yozgat, Sorgun“, weil deutsche Stellen sonst nachfragen. Steht im Auszug ein Vermerk über eine Berichtigung, übersetzen wir ihn mit.

Namen im Geburtsauszug

Deutsche Standesämter fragen bei den Eltern oft nach dem Geburtsnamen der Mutter. Im türkischen Auszug steht die Mutter dagegen meist nur mit Vornamen, manchmal ergänzt um ihren Familiennamen vor der Ehe (kızlık soyadı). Fehlt diese Angabe, kann der Registerauszug der Mutter helfen. Klären Sie das, bevor Sie zum Termin gehen.

Bei älteren Generationen kommt eine weitere Besonderheit hinzu. Familiennamen wurden in der Türkei erst 1934 gesetzlich eingeführt. In alten Einträgen können Großeltern deshalb anders heißen als die Eltern. Für die Übersetzung ist das kein Problem, wir geben den Eintrag wieder, wie er ist. Eine deutsche Stelle, die eine Abstammung über mehrere Generationen prüft, kann aber Rückfragen haben.

Häufige Fehler bei der Bestellung

  • Es wird ein einfacher Auszug bestellt, obwohl die Stelle Formül A oder den vollständigen Registerauszug wollte.
  • Der Auszug ist beim Termin schon zu alt.
  • Statt der PDF-Datei aus e-Devlet wird ein Bildschirmfoto eingereicht, auf dem der Prüfcode fehlt.

Kinder, die in Deutschland geboren sind

Ist Ihr Kind in Deutschland geboren, gibt es eine deutsche Geburtsurkunde, die keine Übersetzung braucht. Für das türkische Register melden Sie die Geburt beim Konsulat, am einfachsten mit der internationalen Geburtsurkunde des deutschen Standesamts. Ihre Fragen zu einem konkreten Dokument beantworten wir über das Kontaktformular.

Häufige Fragen

Was ist Formül A?

Ein mehrsprachiger Auszug aus dem türkischen Register zur Geburt. Die Felder sind in mehreren Sprachen beschriftet, deshalb brauchen deutsche Stellen meist keine Übersetzung.

Kann ich den Auszug in Deutschland bekommen?

Ja, beim türkischen Generalkonsulat für Ihren Wohnort. Manche Auszüge gibt es auch über das Portal e-Devlet.

Wie alt darf der Auszug sein?

Das bestimmt die Stelle. Häufig sind sechs Monate, manchmal drei. Lassen Sie den Auszug erst ausstellen, wenn der Termin feststeht.

Gilt die Geburtsbescheinigung des Krankenhauses?

In der Regel nicht. Deutsche Stellen verlangen einen Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister.