Beglaubigte Übersetzung Türkisch–Deutsch: wer sie anerkennt
Ermächtigter Übersetzer in Deutschland oder beglaubigte Übersetzung aus der Türkei: wer was annimmt und warum Behörden ablehnen. Hacettepe Übersetzungen.
Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland beglaubigen Übersetzer, die ein Gericht oder die Landesjustiz zugelassen hat.
- Die Bezeichnung wechselt je nach Bundesland: ermächtigt, beeidigt oder öffentlich bestellt.
- Eine notariell beglaubigte Übersetzung aus der Türkei mit Apostille nehmen nur manche Stellen an.
- Abgelehnt wird meist wegen fehlender Seiten, unübersetzter Stempel oder abweichender Namen.
- Unterlagenliste lesen
- Verlangte Form erkennen
- Passenden Weg wählen
- Vollständig übersetzen
- Namen und Stempel prüfen
Ihre Behörde verlangt eine „beglaubigte Übersetzung“ Ihres türkischen Dokuments. Diese Seite erklärt, was das Wort in Deutschland bedeutet, wann eine in der Türkei angefertigte Übersetzung genügt und wie Sie die häufigsten Ablehnungsgründe vermeiden.
Wer in Deutschland Übersetzungen beglaubigt
In Deutschland bestätigt ein Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung, wenn er nach Landesrecht dafür zugelassen ist. Die Zulassung erteilt je nach Bundesland ein Landgericht, ein Oberlandesgericht oder eine andere Stelle der Landesjustiz. Der Übersetzer setzt dann einen Bestätigungsvermerk, seine Unterschrift und seinen Stempel unter die Übersetzung.
Die Bezeichnung ist nicht einheitlich. In Bayern spricht man von öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzern, in Nordrhein-Westfalen von ermächtigten Übersetzern, anderswo von beeidigten oder vereidigten. Für Sie zählt nicht das Wort, sondern ob die Person zugelassen ist. Die Länder führen dazu eine gemeinsame Datenbank, die Sie über das Justizportal erreichen.
Die Zivilprozessordnung knüpft an solche Übersetzungen eine Vermutung: Bescheinigt ein zugelassener Übersetzer die Richtigkeit, gilt die Übersetzung als richtig und vollständig (§ 142 Abs. 3 ZPO). Viele Behörden übernehmen diesen Maßstab auch außerhalb von Gerichtsverfahren.
Die beglaubigte Übersetzung aus der Türkei
In der Türkei legt der Übersetzer seinen Eid vor einem Notar ab (yeminli tercüman). Der Notar beglaubigt später seine Unterschrift auf der Übersetzung. Soll die Übersetzung im Ausland verwendet werden, kommt eine Apostille der valilik oder kaymakamlık auf die notarielle Beglaubigung. Diesen Weg bietet Hacettepe Übersetzungen von Ankara aus an.
Er passt, wenn die deutsche Stelle nur „eine Übersetzung ins Deutsche“ verlangt oder ausdrücklich eine apostillierte Übersetzung aus dem Ausland zulässt. Er passt nicht, wenn die Unterlagenliste einen in Deutschland zugelassenen Übersetzer vorschreibt. In diesem Fall sagen wir Ihnen das vor dem Angebot. Wie der türkische Weg im Einzelnen abläuft, steht auf der Seite zur notariellen Übersetzung in der Türkei.
Wer was verlangt
| Stelle | Häufige Formulierung | Übersetzung aus der Türkei |
|---|---|---|
| Ausländerbehörde | Übersetzung durch vereidigten Übersetzer | Unterschiedlich: vorher fragen |
| Einbürgerungsbehörde | In Deutschland ermächtigter Übersetzer | Selten passend |
| Standesamt | Beglaubigte Übersetzung | Je nach Standesamt |
| Familiengericht | Übersetzung nach § 142 ZPO | In der Regel nicht |
| Hochschule, Bewerbungsportal | Beglaubigte Übersetzung | Häufig angenommen |
| Privater Arbeitgeber | Nach Vorgabe des Arbeitgebers | Häufig angenommen |
Die Tabelle zeigt Tendenzen, keine Regeln. Zwei Ausländerbehörden in derselben Stadt können verschiedene Listen haben. Verlässlich ist nur, was die Stelle selbst schriftlich oder auf ihrer Internetseite nennt.
Beglaubigte Übersetzung und beglaubigte Kopie
Beide Begriffe werden oft verwechselt. Eine amtlich beglaubigte Kopie bestätigt, dass eine Abschrift mit dem Original übereinstimmt. Sie stammt etwa vom Bürgeramt oder von einem Notar und sagt nichts über eine Übersetzung. Die beglaubigte Übersetzung bestätigt dagegen, dass der deutsche Text den türkischen vollständig und richtig wiedergibt. Manche Behörden wollen beides: eine beglaubigte Kopie des türkischen Originals und die Übersetzung dazu.
Kopien beglaubigen in Deutschland Bürgerämter und andere Behörden, wenn die Kopie bei einer Behörde vorgelegt werden soll; auch Notare tun das. Eine Kopie, die ein türkischer Notar beglaubigt hat, kann zusätzlich eine Apostille tragen. Ob die deutsche Stelle sie statt des Originals annimmt, klären Sie bitte vorher.
Warum Übersetzungen abgelehnt werden
Selten liegt es an der Sprache. Fast immer geht es um die Form. Diese Gründe sehen wir am häufigsten bei Unterlagen, die nach einer ersten Einreichung anderswo zu uns kommen:
- Teilübersetzung: Rückseite, Randvermerke oder Apostillentext fehlen.
- Stempel und Unterschriften wurden nicht erwähnt; jeder Stempel gehört in die Übersetzung, auch ein unleserlicher.
- Namen stehen anders als im Pass, ohne Erklärung.
- Der Übersetzer erfüllt nicht die Form, die die Stelle verlangt.
- Die Übersetzung beruht auf einer anderen Fassung des Dokuments als der eingereichten.
Türkische Buchstaben bringen eigene Fallen. Das punktlose ı und das İ mit Punkt verwechseln deutsche Programme leicht. Aus „Işık“ wird schnell „Isik“, aus „İnci“ ein „Inci“. Die Übersetzung folgt der Urkunde; die Passschreibweise kann in Klammern stehen, damit die Behörde beide Formen zuordnen kann.
Dokument vor der Übersetzung vorbereiten
Beginnen Sie mit dem Original. Braucht es eine Apostille, lassen Sie diese vor der Übersetzung anbringen. Die Seite zur Apostille zwischen Türkei und Deutschland nennt die zuständige Stelle. Danach sammeln Sie:
- Einen Farbscan beider Seiten, mit Apostille, falls vorhanden.
- Den genauen Namen der Behörde und einen Link zu ihrer Unterlagenliste.
- Die Schreibweise Ihrer Namen im Pass und im Aufenthaltstitel.
- Ihre Fristen: Termin, Ablauf eines Visums, Hochzeitsdatum.
Bei einem Dokument aus dem Portal e-Devlet mit Barcode schicken Sie bitte die Original-PDF-Datei, keinen Bildschirmfoto-Ausschnitt. Der Prüfcode muss in der Übersetzung lesbar bleiben, damit die Behörde ihn online prüfen kann.
Was wir leisten und was nicht
Hacettepe Übersetzungen ist ein privates Büro in Ankara. Wir stehen nicht in der deutschen Übersetzerdatenbank und erwecken diesen Eindruck auch nicht. Wir lesen die Unterlagenliste mit Ihnen, nennen den Weg, den die Stelle annimmt, und fertigen eine in der Türkei beglaubigte Übersetzung an, wenn die Stelle sie zulässt. Wann eine Behörde welchen Weg verlangt, zeigt auch die Seite zu Dokumenten für die Ausländerbehörde. Für eine erste Einschätzung nutzen Sie unser Kontaktformular.
Häufige Fragen
Sind ermächtigt, beeidigt und öffentlich bestellt dasselbe?
Für Behörden meist ja. Die Begriffe stammen aus verschiedenen Landesgesetzen und meinen jeweils einen Übersetzer, den die Landesjustiz zugelassen hat. Fragen Sie im Zweifel, welche Zulassung die Stelle meint.
Wo finde ich zugelassene Übersetzer?
In der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Länder, die über das Justizportal erreichbar ist. Dort können Sie nach Sprache und Ort suchen.
Gilt eine Übersetzung aus einem anderen Bundesland?
In der Regel ja. Die Zulassung erteilt zwar ein Land, die Übersetzung wird aber bundesweit verwendet. Einzelne Stellen haben trotzdem eigene Vorgaben.
Muss der Übersetzer das Original sehen?
Oft arbeitet er mit einer Kopie und vermerkt das im Bestätigungsvermerk. Manche Behörden wollen das Original zusammen mit der Übersetzung am Schalter sehen.
Wie lange ist eine Übersetzung gültig?
Die Übersetzung selbst läuft nicht ab. Viele Stellen verlangen aber, dass die übersetzte Urkunde aktuell ist, etwa nicht älter als sechs Monate.