Familiennachzug aus der Türkei: Dokumente für das Visum
Ehegatten- und Kindernachzug aus der Türkei: welche türkischen Urkunden Auslandsvertretung und Ausländerbehörde verlangen. Hacettepe Übersetzungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Visum beantragt die Familie bei der deutschen Auslandsvertretung in der Türkei.
- Die Ausländerbehörde am künftigen Wohnort wird am Verfahren beteiligt.
- Ehe und Abstammung werden mit türkischen Personenstandsurkunden nachgewiesen.
- Kommt ein Kind nur mit einem Elternteil, braucht es Nachweise zum Sorgerecht.
- Merkblatt der Vertretung
- Urkunden beschaffen
- Übersetzen lassen
- Visumtermin
- Titel in Deutschland
Sie leben in Deutschland und möchten, dass Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder aus der Türkei nachkommen? Der Weg führt über ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung und danach über die Ausländerbehörde. Diese Seite zeigt, welche türkischen Dokumente dabei wichtig sind und wie Sie sie vorbereiten.
Zwei Behörden, ein Verfahren
Den Antrag auf ein Visum zum Familiennachzug stellt das Familienmitglied in der Türkei. Zuständig ist die deutsche Auslandsvertretung für den Wohnort, also die Botschaft in Ankara oder eines der Generalkonsulate. Die Vertretung beteiligt die Ausländerbehörde am künftigen Wohnort in Deutschland. Diese prüft unter anderem Wohnraum und Lebensunterhalt der Person, die bereits in Deutschland lebt.
Nach der Einreise beantragt das Familienmitglied bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis. Dort können Urkunden erneut verlangt werden. Bewahren Sie die Übersetzungen deshalb gut auf. Was die Ausländerbehörde nach der Einreise häufig sehen will, beschreibt die Seite zum Aufenthaltstitel.
Die wichtigsten Dokumente
| Wer kommt | Typische Dokumente | Hinweis |
|---|---|---|
| Ehegatte | Formül B oder Heiratsurkunde, nüfus kayıt örneği | Ehe muss im türkischen Register eingetragen sein |
| Ehegatte | Nachweis einfacher Deutschkenntnisse | Ausnahmen je nach Aufenthaltstitel |
| Minderjähriges Kind | Formül A, nüfus kayıt örneği | Eltern und Abstammung erkennbar |
| Kind mit einem Elternteil | Sorgerechtsentscheidung oder Zustimmung des anderen Elternteils | Bei Zustimmung oft notarielle Form |
| Kind nach Scheidung der Eltern | Scheidungsurteil mit Sorgerechtsregelung | Rechtskraftvermerk nötig |
Die Liste ist nicht vollständig. Pass, Fotos, Antragsformulare und Nachweise der Person in Deutschland kommen hinzu. Die verbindliche Liste steht im Merkblatt der zuständigen Auslandsvertretung. Lesen Sie die aktuelle Fassung, denn die Merkblätter werden regelmäßig überarbeitet.
Welche Übersetzung die Auslandsvertretung annimmt
Die Merkblätter der Auslandsvertretungen nennen, ob und in welcher Form Übersetzungen ins Deutsche beizufügen sind. Bei Antragstellern in der Türkei ist eine Übersetzung durch einen türkischen vereidigten Übersetzer verbreitet. Prüfen Sie dennoch das Merkblatt, weil sich die Vorgaben je nach Visumart unterscheiden können. Mehrsprachige Auszüge wie Formül A und Formül B ersparen oft eine Übersetzung.
Ein Unterschied zu anderen Verfahren: Die Urkunden werden in der Türkei eingereicht, also im Ausstellungsland. Eine Apostille ist dafür meist nicht nötig. Sie kann aber später gebraucht werden, wenn die Ausländerbehörde in Deutschland die Urkunden erneut prüft. Fragen Sie deshalb, ob Sie gleich eine Fassung mit Apostille bestellen sollten. Die Zuständigkeiten erklärt die Seite zur Apostille.
Ehe im türkischen Register
Wurde die Ehe in Deutschland geschlossen, muss sie oft zuerst in der Türkei eingetragen werden. Sonst zeigt der nüfus kayıt örneği des Partners noch „ledig“, und der Nachweis passt nicht zusammen. Die Eintragung veranlassen Sie über das türkische Konsulat in Deutschland. Bis der neue Stand im Register erscheint, können Wochen vergehen. Planen Sie diese Zeit vor dem Visumtermin ein.
Wurde die Ehe dagegen in der Türkei geschlossen, steht sie in der Regel gleich im türkischen Register. Den mehrsprachigen Heiratsauszug erhalten Sie dann beim nüfus müdürlüğü. Vergleichen Sie Namen und Geburtsdaten im Auszug mit den Pässen beider Ehegatten. Abweichungen fallen beim Visumtermin auf und verzögern das Verfahren, weil die Vertretung dann weitere Nachweise anfordert.
Kinder und Sorgerecht
Kommt ein Kind nur zu einem Elternteil nach Deutschland, prüft die Vertretung das Sorgerecht. Liegt eine türkische Gerichtsentscheidung über das Sorgerecht (velayet) vor, braucht sie den Rechtskraftvermerk. Fehlt eine Entscheidung, kann die Zustimmung des anderen Elternteils verlangt werden, oft in notarieller Form. Solche Entscheidungen und Erklärungen übersetzen wir vollständig, einschließlich der Gründe. Was bei türkischen Gerichtsentscheidungen gilt, steht auf der Seite zur juristischen Übersetzung.
Deutschkenntnisse des Ehegatten
Ehegatten müssen vor der Einreise in der Regel einfache Deutschkenntnisse nachweisen, meist auf dem Niveau A1. Den Nachweis erbringen sie mit einem Zertifikat einer anerkannten Prüfung. Es gibt Ausnahmen, etwa abhängig vom Aufenthaltstitel der Person in Deutschland. Welche Ausnahmen gelten, erklären die Merkblätter der Vertretung und die Seiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Das Zertifikat ist auf Deutsch ausgestellt und braucht keine Übersetzung.
Nach der Einreise
Nach der Ankunft meldet sich das Familienmitglied beim Bürgeramt an. Danach folgt der Termin bei der Ausländerbehörde für die Aufenthaltserlaubnis. Häufig erhält der Ehegatte zusätzlich eine Berechtigung oder Verpflichtung zum Integrationskurs. Halten Sie für diese Termine die Urkunden und ihre Übersetzungen bereit, die Sie schon für das Visum vorgelegt haben.
Zeit realistisch planen
Termine bei den Auslandsvertretungen sind gefragt, und die Beteiligung der Ausländerbehörde braucht Zeit. Die Übersetzung ist dagegen schnell erledigt. Beschaffen Sie die Urkunden deshalb früh, aber nicht so früh, dass sie beim Termin zu alt sind. Fragen Sie die Vertretung, wie aktuell die Auszüge sein müssen.
Hilfreich ist eine einfache Liste: Welche Urkunde, ausgestellt wann, übersetzt wann, mit oder ohne Apostille. So sehen Sie auf einen Blick, was noch fehlt. Wie wir bei mehreren Dokumenten vorgehen, beschreibt die Seite Ablauf und Angebot.
Häufige Fragen
Wo beantragt mein Ehepartner das Visum?
Bei der deutschen Auslandsvertretung, die für seinen Wohnort in der Türkei zuständig ist. Das Verfahren und die Terminvergabe beschreibt die Vertretung auf ihrer Internetseite.
Brauchen die Urkunden für das Visum eine Apostille?
Für die Vorlage in der Türkei meist nicht. Die Ausländerbehörde in Deutschland kann sie später aber verlangen. Fragen Sie beide Stellen.
Reicht Formül B als Nachweis der Ehe?
Oft ja, weil der Auszug mehrsprachig ist. Manche Vertretungen wollen zusätzlich einen vollständigen Registerauszug.
Was, wenn die Ehe noch nicht im türkischen Register steht?
Lassen Sie sie über das Konsulat eintragen, bevor Sie Auszüge für das Visum bestellen. Sonst widersprechen sich die Nachweise.