Türkisches Konsulat in Deutschland: Dokumente richtig vorbereiten
Geburt, Ehe oder Scheidung beim türkischen Konsulat eintragen, Vollmacht aufnehmen lassen: welche deutschen Unterlagen in welcher Form nötig sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Das zuständige Generalkonsulat richtet sich nach Ihrem Wohnort in Deutschland.
- Internationale Urkunden deutscher Standesämter ersparen beim Konsulat oft die Übersetzung.
- Für Vollmachten türkischer Staatsangehöriger übernimmt das Konsulat notarielle Aufgaben.
- Termine vergeben die Konsulate über ein Online-System.
- Zuständiges Konsulat finden
- Liste auf der Seite lesen
- Deutsche Urkunden besorgen
- Übersetzen, falls nötig
- Termin wahrnehmen
Viele Behördengänge für türkische Staatsangehörige in Deutschland laufen über das türkische Konsulat: die Eintragung einer Geburt oder Ehe, ein neuer Pass, eine Vollmacht für die Türkei. Diese Seite zeigt, welche deutschen Unterlagen das Konsulat meist verlangt und in welcher Form Sie sie vorlegen.
Welches Konsulat zuständig ist
Die Republik Türkiye unterhält in Deutschland eine Botschaft in Berlin und Generalkonsulate in mehreren Städten, etwa in Berlin, Köln oder Frankfurt am Main. Jedes Generalkonsulat ist für bestimmte Bundesländer oder Regionen zuständig. Maßgeblich ist Ihr Wohnort. Welches Konsulat für Sie zuständig ist, steht auf den Internetseiten der Konsulate.
Termine vergeben die Konsulate über ein gemeinsames Online-Terminsystem. Für viele Anliegen ist ein Termin Pflicht. Lesen Sie vor der Buchung die Liste der Unterlagen für Ihr Anliegen auf der Seite Ihres Konsulats. Sie ist oft genauer als allgemeine Hinweise.
Häufige Anliegen und Unterlagen
| Anliegen | Deutsche Unterlage | Übliche Form |
|---|---|---|
| Geburt eines Kindes eintragen | Geburtsurkunde des deutschen Standesamts | Internationale Urkunde, oft ohne Übersetzung |
| Ehe eintragen | Eheurkunde des deutschen Standesamts | Internationale Urkunde, oft ohne Übersetzung |
| Scheidung eintragen | Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk | Apostille, Übersetzung ins Türkische |
| Todesfall eintragen | Sterbeurkunde des deutschen Standesamts | Internationale Urkunde, oft ohne Übersetzung |
| Ehefähigkeitszeugnis beantragen | Ausweis, ggf. Nachweise zum Familienstand | Nach Liste des Konsulats |
| Vollmacht für die Türkei | Ausweis, Angaben zum Bevollmächtigten | Wird beim Konsulat aufgenommen |
Internationale Urkunden: der einfachste Weg
Für Geburt, Ehe und Tod gibt es eine Abkürzung. Deutsche Standesämter stellen auf Antrag internationale Urkunden nach dem CIEC-Muster aus. Ihre Feldbezeichnungen sind mehrsprachig, Türkisch eingeschlossen. Für die Eintragung beim Konsulat genügt diese Urkunde häufig ohne Übersetzung und ohne Apostille. Bestellen Sie beim Standesamt also gleich die internationale Fassung, wenn Sie wissen, dass Sie zum Konsulat gehen.
Verlangt das Konsulat dagegen eine gewöhnliche deutsche Urkunde, braucht sie meist eine Apostille und eine Übersetzung ins Türkische. Wie das abläuft, zeigt die Seite über deutsche Dokumente für türkische Stellen.
Pass, Personalausweis und Namensänderung
Für einen neuen türkischen Pass oder Personalausweis (kimlik kartı) brauchen Sie einen Termin und aktuelle Fotos nach Vorgabe des Konsulats. Hat sich Ihr Name durch eine Heirat in Deutschland geändert, muss die Ehe zuerst im türkischen Register stehen. Erst dann kann das Konsulat einen Pass mit dem neuen Namen ausstellen. Planen Sie deshalb die Eintragung der Ehe vor dem Passantrag ein.
Weitere Anliegen
Auch Fragen zum Wehrdienst (askerlik) oder zur Staatsangehörigkeit bearbeiten die Konsulate. Dafür verlangen sie manchmal Nachweise aus Deutschland, etwa eine Meldebescheinigung oder Belege über Aufenthalt und Arbeit. Ob diese übersetzt werden müssen, steht in der Liste des Konsulats für das jeweilige Anliegen.
Scheidungen beim Konsulat
Bei Scheidungen ist das Konsulat oft die erste Anlaufstelle, aber nicht immer die letzte. Unter bestimmten Bedingungen kann es eine deutsche Scheidung direkt eintragen. In anderen Fällen ist ein Anerkennungsverfahren vor einem türkischen Gericht nötig. Welche Bedingungen gelten und welche Unterlagen Sie brauchen, erklärt die Seite zur Anerkennung von Scheidungen.
Vollmachten und notarielle Aufgaben
Für türkische Staatsangehörige übernimmt das Konsulat auch notarielle Aufgaben. Das ist praktisch, wenn Sie eine Vollmacht für die Türkei brauchen, etwa für den Verkauf einer Wohnung, für eine Erbschaft oder für einen Anwalt. Eine beim Konsulat aufgenommene Vollmacht ist in der Türkei ohne Apostille verwendbar, weil sie von einer türkischen Stelle stammt.
Klären Sie den Wortlaut vorher mit der Person, die die Vollmacht in der Türkei verwendet. Grundbuchämter und Banken verlangen bestimmte Befugnisse ausdrücklich. Ist die Vollmacht zu allgemein formuliert, kann sie abgelehnt werden. Hinweise zu Vollmachten und Verträgen gibt die Seite zur juristischen Übersetzung.
Wer nicht türkischer Staatsangehöriger ist, etwa ein deutscher Ehepartner, kann eine Vollmacht für die Türkei auch bei einem deutschen Notar beurkunden lassen. Dann folgen Apostille und Übersetzung ins Türkische, die ein türkischer Notar beglaubigt.
Nach der Eintragung
Das Konsulat leitet eingetragene Ereignisse an das zentrale Register in der Türkei weiter. Prüfen Sie nach einigen Wochen über e-Devlet oder mit einem neuen Auszug, ob die Eintragung angekommen ist. Das ist wichtig, bevor Sie für deutsche Behörden einen aktuellen Registerauszug bestellen, etwa für eine Eheschließung oder eine Einbürgerung.
Fehlt die Eintragung nach längerer Zeit noch, fragen Sie beim Konsulat nach und halten Sie die Nummer oder Bestätigung Ihres Antrags bereit. Eine erneute Einreichung derselben Urkunde ist meist nicht nötig.
Was wir für Sie tun können
Wir sind kein Teil des Konsulats und vergeben keine Termine. Wir übersetzen deutsche Urkunden ins Türkische, wenn das Konsulat eine Übersetzung verlangt, und lassen sie in der Türkei notariell beglaubigen. Vor dem Angebot prüfen wir mit Ihnen, ob eine internationale Urkunde die Übersetzung erübrigt. Senden Sie uns dafür über das Kontaktformular einen Scan der Urkunde und den Namen Ihres Konsulats.
Häufige Fragen
Welches Konsulat ist für mich zuständig?
Das richtet sich nach Ihrem Wohnort in Deutschland. Die Zuständigkeitsbereiche stehen auf den Internetseiten der türkischen Konsulate.
Braucht die deutsche Geburtsurkunde eine Übersetzung?
Bei einer internationalen Urkunde nach CIEC-Muster meist nicht. Eine gewöhnliche deutsche Urkunde braucht oft Apostille und Übersetzung.
Kann das Konsulat eine Vollmacht aufnehmen?
Ja, für türkische Staatsangehörige. Die Vollmacht kann in der Türkei ohne Apostille verwendet werden.
Sind Sie mit dem Konsulat verbunden?
Nein. Hacettepe Übersetzungen ist ein privates Übersetzungsbüro in Ankara und hat keine Verbindung zu einem Konsulat.