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Sterbefall in der Türkei: Formül C und Urkunden für deutsche Stellen

Ein Angehöriger ist in der Türkei gestorben: welcher Sterbeauszug für Rentenversicherung, Bank und Standesamt gilt und wann Sie eine Übersetzung brauchen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Den Tod trägt die Türkei in das zentrale Personenstandsregister ein.
  • Formül C ist der mehrsprachige Sterbeauszug und braucht meist keine Übersetzung.
  • Die ärztliche Todesbescheinigung ersetzt den Registerauszug nicht.
  • Rentenversicherung, Krankenkasse und Bank brauchen den Nachweis möglichst schnell.
Die Schritte
Die Schritte1Eintrag imRegister prüfen2Formül Cbestellen3Apostille, fallsverlangt4Deutsche Stelleninformieren5Erbnachweisvorbereiten
  1. Eintrag im Register prüfen
  2. Formül C bestellen
  3. Apostille, falls verlangt
  4. Deutsche Stellen informieren
  5. Erbnachweis vorbereiten

Stirbt ein Familienmitglied während eines Aufenthalts in der Türkei, oder lebte es dort, brauchen Sie in Deutschland schnell einen Nachweis des Todes. Rentenversicherung, Krankenkasse, Bank, Vermieter und Standesamt fragen danach. Diese Seite zeigt, welches türkische Dokument sich dafür eignet und wann eine Übersetzung nötig ist.

Vom Todesfall zum Registereintrag

In der Türkei stellt ein Arzt oder das Krankenhaus zunächst eine Todesbescheinigung aus. Auf ihrer Grundlage wird der Tod in das zentrale Personenstandsregister (MERNİS) eingetragen. Erst danach kann ein nüfus müdürlüğü einen Auszug über den Sterbefall erstellen. Meist dauert die Eintragung nicht lange. Bei unklaren Angaben oder fehlenden Unterlagen kann sie sich verzögern. Prüfen Sie den Eintrag über e-Devlet oder fragen Sie beim nüfus müdürlüğü nach, bevor Sie Auszüge bestellen.

Ist der Tod in Deutschland eingetreten, beurkundet ihn das deutsche Standesamt. Für die Eintragung in das türkische Register melden Angehörige den Sterbefall beim türkischen Konsulat. Welche deutschen Urkunden das Konsulat dafür annimmt, erklärt die Seite zum türkischen Konsulat.

Welches Dokument Sie bestellen

Türkische Nachweise eines Sterbefalls und ihre Verwendung in Deutschland
DokumentInhaltÜbersetzung
Formül C (mehrsprachiger Sterbeauszug)Name, Todesdatum und -ort, GeburtsdatenMeist nicht nötig
Auszug über den Sterbefall aus dem RegisterRegisterdaten und EintragungJa
Vollständiger Registerauszug des VerstorbenenTod, Ehegatte, Kinder, frühere EhenJa
Ärztliche TodesbescheinigungMedizinische Angaben zum TodNur auf ausdrückliche Anforderung

Formül C folgt wie die Auszüge zu Geburt und Ehe dem Muster der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen. Die Felder sind auch auf Deutsch beschriftet. Für Rentenversicherung und Krankenkasse reicht er deshalb oft ohne Übersetzung. Für den Erbschein will das Nachlassgericht häufig zusätzlich den vollständigen Registerauszug, weil es die ganze Familie des Verstorbenen sehen muss.

Wer den Nachweis in Deutschland braucht

Bezog der Verstorbene eine deutsche Rente, muss die Zahlung eingestellt werden. Überzahlte Beträge fordert die Rentenversicherung zurück. Informieren Sie den Renten Service deshalb früh und legen Sie den Sterbeauszug vor. Hinterbliebene stellen zugleich ihren eigenen Antrag; dazu steht mehr auf der Seite zur Witwen- und Waisenrente.

Auch Krankenkasse, Arbeitgeber, Bank und Versicherungen brauchen den Nachweis. Lebte der Verstorbene in Deutschland, melden Angehörige ihn außerdem bei der Meldebehörde ab. Wohnungen, Verträge und Konten lassen sich ohne Sterbenachweis kaum kündigen. Banken verlangen für die Auszahlung an Erben zusätzlich einen Erbnachweis. Wie Sie diesen bei einem Erbfall mit Türkei-Bezug vorbereiten, beschreibt die Seite zu Erbschein und mirasçılık belgesi.

Nachbeurkundung beim deutschen Standesamt

War der Verstorbene deutscher Staatsangehöriger, können Angehörige den Sterbefall im Ausland beim deutschen Standesamt nachbeurkunden lassen. Das ist freiwillig. Es erleichtert aber spätere Verfahren, weil danach eine deutsche Sterbeurkunde ausgestellt werden kann. Zuständig ist in der Regel das Standesamt am letzten Wohnsitz in Deutschland, sonst das Standesamt I in Berlin. Das Standesamt nennt Ihnen die Unterlagen; meist sind es der türkische Sterbeauszug und Nachweise zu Geburt und Ehe.

Tod in Deutschland, Beisetzung in der Türkei

Viele Familien lassen Angehörige, die in Deutschland gestorben sind, in der Türkei beisetzen. Dann braucht die Familie zuerst die deutsche Sterbeurkunde. Bestellen Sie beim Standesamt gleich die internationale Fassung, denn sie hat auch türkische Feldbezeichnungen. Für die Überführung stellt eine deutsche Behörde einen Leichenpass aus; welche Stelle das ist, hängt vom Ort ab. Das türkische Konsulat trägt den Tod anschließend in das türkische Register ein. Erst danach zeigt ein neuer türkischer Registerauszug die Person als verstorben. Das ist wichtig für Erben, die später in der Türkei einen Erbnachweis beantragen. Prüfen Sie nach einigen Wochen, ob der Eintrag angekommen ist.

Apostille und Übersetzung

Ob ein türkischer Sterbeauszug eine Apostille braucht, hängt von der Stelle ab. Rentenversicherung und Krankenkassen nehmen Formül C oft ohne sie an. Standesämter und Nachlassgerichte verlangen sie häufiger. Die Apostille erteilt die valilik oder kaymakamlık, weil der Auszug ein Verwaltungsdokument ist. Mehr zur Zuständigkeit erklärt die Seite zur Apostille.

Übersetzt werden muss vor allem der vollständige Registerauszug. Dort steht der Tod als Ereignis in der Zeile des Verstorbenen, mit Datum, Ort und Eintragungsvermerk. Wir übertragen diesen Eintrag vollständig, ebenso die Zeilen von Ehegatten und Kindern. Abweichende Schreibweisen von Namen klären wir vor der Übersetzung mit Ihnen.

Was Sie in den ersten Tagen tun können

  • Lassen Sie den Tod in der Türkei eintragen und bestellen Sie danach mehrere Exemplare von Formül C.
  • Bestellen Sie zugleich einen vollständigen Registerauszug, wenn ein Erbschein ansteht.
  • Fragen Sie Rentenversicherung und Nachlassgericht, ob sie eine Apostille brauchen.
  • Sammeln Sie Rentennummer, Versicherungsnummern und Kontodaten des Verstorbenen.
  • Notieren Sie, welche Stelle welches Original erhalten hat.

Eine Überführung aus Deutschland in die Türkei organisieren meist Bestattungsunternehmen, die darin Erfahrung haben. Sie kennen die Papiere, die Konsulat und Fluggesellschaft verlangen. Für die Übersetzung der übrigen Unterlagen schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Häufige Fragen

Reicht Formül C für die Rentenversicherung?

In vielen Fällen ja, weil der Auszug mehrsprachig ist. Fragt die Rentenversicherung nach weiteren Nachweisen, reichen Sie diese nach.

Wo bekomme ich den Sterbeauszug?

Bei jedem nüfus müdürlüğü in der Türkei, beim türkischen Konsulat oder teilweise über e-Devlet. Der Tod muss vorher im Register eingetragen sein.

Muss die Todesbescheinigung des Arztes übersetzt werden?

Meist nicht, weil deutsche Stellen den Registerauszug verlangen. Nur Versicherungen fragen gelegentlich nach der Todesursache.

Ist die Nachbeurkundung in Deutschland Pflicht?

Nein, sie ist freiwillig. Sie lohnt sich, wenn Sie später oft eine deutsche Sterbeurkunde brauchen.